Anwalt für Verwaltungs­recht in Leipzig

Das Verwaltungsrecht

Wo Privatpersonen und Behörden aufeinandertreffen, kommt es nicht selten zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen über verwaltungsrechtlichen Fragen. Das gilt z. B. im öffentlichen Baurecht, im Gewerbe- und Umweltrecht, im Kommunalabgabenrecht oder auch im Polizei- und Ordnungsrecht, wenn es um Genehmigungen geht oder staatliche Maßnahmen gegenüber Privatpersonen (Kostenbescheide, z. B. Erschließungsbeitrag etc.). Aber diese klassischen Bereiche bilden nicht allein das Verwaltungsrecht: Beispielsweise auch Fragen des Beamten- oder Schul- und Hochschulrechts sind Teil des Verwaltungsrechts.

Das Verwaltungsrecht zeigt sich damit als vielschichtiger Rechtsbereich, in dem anwaltliche Unterstützung in sehr unterschiedlicher Weise notwendig werden kann. Einerseits, um aktiv gegen möglicherweise rechtswidriges Behördenhandeln vorzugehen (fehlerhafter Bescheid etc.). Andererseits, wenn bestehende Ansprüche von Bürgern auf staatliches Handeln von staatlicher Seite nicht erfüllt werden (Anspruch auf Baugenehmigung z. B.).

Damit Sie im Kontakt und der Auseinandersetzung mit Behörden zu Ihrem Recht kommen, unterstützen wir Sie in allen Fragen des Verwaltungsrechts. Wir erheben Widerspruch im Verwaltungsverfahren, gehen gegen unrechtmäßiges Verwaltungshandeln vor Gericht vor und unterstützen Sie außerdem, wenn Sie ein Aktivwerden von Behörden außergerichtlich oder vor Gericht erzwingen wollen bzw. müssen.

Das Verwaltungsrecht bzw. öffentliche Recht spielt nicht selten und für Unternehmen jeder Größe eine oftmals wichtige Rolle, z. B. im Bereich öffentliches Baurecht (Baugenehmigung!), im Gewerbe- oder Handwerksrecht, aber auch im Bereich Umwelt- und Immissionsschutzrecht. Denn behördliche Entscheidungen können erheblichen Einfluss auf ein Unternehmen haben, wenn z. B. eine benötigte Erlaubnis erteilt oder versagt wird, Auflagen gemacht oder nicht gemacht werden.

Geht es um Fragen des öffentlichen Rechts, ist anwaltlicher Rat deshalb nicht selten von großer Bedeutung: um Spielräume und Grenzen z. B. in einem Genehmigungsverfahren zu kennen und keine unnötigen rechtlichen Risiken einzugehen einerseits. Wenn es um Unterstützung in Genehmigungsverfahren oder allgemeine Kommunikation mit Behörden geht, andererseits. Und nicht zuletzt, wenn es gilt, gegen bestimmte ggfs. rechtswidrige Maßnahmen einer Behörde außergerichtlich oder vor Gericht vorzugehen.

Wir prüfen deshalb für Unternehmen verwaltungsrechtliche Sachverhalte, unterstützen in der Kommunikation mit Behörden, in behördlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren und vertreten Sie vor Verwaltungsgerichten.

Unsere Beratungsthemen im Verwaltungsrecht sind u. a.:

  • Baugenehmigung, bauordnungsrechtliche Verfügungen
  • Anfechtungsklagen
  • Widerspruchsverfahren
  • Nichtigkeitsfeststellung
  • Prüfungsanfechtung
  • Abwehr von zwangsweiser Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen wie Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang
  • Amtshaftung
  • Gewerberecht
  • Gaststättengesetz
  • Handwerksordnung

Sie benötigen Unterstützung in einem Antragverfahren, wollen sich gegen einen behördlichen Bescheid zu Wehr setzen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen? Kontaktieren Sie uns:

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