Anwalt für Versicherungs­recht in Leipzig

Das Versicherungsrecht

Versicherungen schützen in unterschiedlichen Bereichen vor kleineren und großen, ggfs. sogar existenzbedrohenden Schäden – beispielsweise als Hausrats-, (Kfz-)Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall-, Gebäude- oder z. B. Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings erkennen Versicherungsgesellschaften im Falle eines Schadens ihre Eintrittspflicht gegenüber Versicherten häufig nicht an und sind infolgedessen nicht bereit, den einen entstandenen Schaden (in vollem Umfang) zu ersetzen.

Ist Ihre Versicherung nicht bereit, einen Schaden zu ersetzen, kümmern wir uns für Sie darum: Wir prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherung geltend machen können. Ist das der Fall, verhandeln wir außergerichtlich mit Ihrer Versicherung. Sollte das nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag deutschlandweit vor Gericht durch. Und auch in allen anderen versicherungsrechtlichen Fragen sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Richtig versichert ist ein Unternehmen abgesichert gegen Schäden, die vom kleinen Haftpflichtfall bis hin zum existenzbedrohenden Großschaden reichen können. Allein die Tatsache, dass im Schadensfall eine passende Versicherung existiert, garantiert jedoch nicht, dass man als Unternehmen den Schaden tatsächlich ersetzt bekommt. Denn auch im Industrieversicherungsrecht erkennen Versicherungen nicht jeden Versicherungsfall an oder nicht in vollem Umfang.

In dieser Situation gilt es dann, um sein Recht und seine vertraglichen Ansprüche gegen den Versicherer zu kämpfen – außergerichtlich zunächst, im Zweifelsfall natürlich aber auch vor Gericht.

In dieser Situation unterstützen wir Sie: Wir klären, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt und ob deshalb Ansprüche gegen die Versicherung bestehen. Falls ja, bemühen wir uns zunächst außergerichtlich, mit Ihrer Versicherung zu einer Einigung zu gelangen. Gelingt das nicht, versteht es sich aber von selbst, dass wir bei entsprechender Aussicht auf Erfolg Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag deutschlandweit vor Gericht durchsetzen.

Unsere Beratungsthemen im Versicherungsrecht sind u. a.:

  • Analyse Versicherungsvertrag
  • Prüfung Versicherungsfall
  • Anspruchsdurchsetzung
  • (Kfz-)Haftpflicht, Kaskoversicherung (auch für Fuhrparks)
  • (Kapital-)Lebensversicherung
  • Widerruf Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Reiserücktritt
  • Tierhalterhaftpflicht
  • Prüfung konkreter Versicherungsfall
  • außergerichtliche Kommunikation zu Schadensregulierung
  • Einschaltung von Gutachtern / Gegengutachtern
  • Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht
  • Haftpflichtversicherungen, z. B. Produkthaftpflichtversicherung
  • D&O Versicherung / Manager-Haftpflicht
  • Sachversicherungen allgemein
  • Sturmversicherung, Feuerversicherung
  • Maschinenversicherung
  • (Feuer-) Betriebsunterbrechungsversicherungen

Ihre Versicherung zahlt nicht, obwohl ein Versicherungsfall eingetreten ist? Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung eines Versicherungsvertrages? Kontaktieren Sie uns:

Kontaktformular

Anrede

Datenschutz

oder rufen Sie direkt an unter: +49 341 3 55 21 20

oder rufen Sie direkt an unter: +49 341 3 55 21 20

L

RA Ralf Leidecker

L

RAin Katja Wicke

L

RAin Ann-Kathrin Lill

L

RAin Julia Wilhelm

Ihr Team der Rechtsanwaltskanzlei Leidecker Leipzig

LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte
Schwägrichenstraße 15
04107 Leipzig
TEL.: +49 341 3 55 21 20
MAIL: ra-leidecker@ra-leidecker.de